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BVerwG, 03.08.2006 - 2 B 22.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer auf den Zulassungsgrund des § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gestützten Beschwerde; Gründe für die unterschiedliche Rechtsfolge einer Unterbrechung der Dienstleistung bei einer Zulage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.02.2006 - 14 BV 02.1076
- BVerwG, 03.08.2006 - 2 B 22.06
Wird zitiert von ... (19)
- VG München, 21.08.2014 - M 21 K 13.2048
Wechselschichtzulage auch bei Erholungsurlaub, Krankheit oder Fortbildung für …
Hierzu habe das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2006 (Az. 2 B 22.06) entschieden, dass die Gewährung der Schichtzulage nach § 20 Abs. 5 EzulV (a.F.) abhängig sei von der Anzahl der tatsächlich geleisteten Stunden im Monat.Der Beklagte wiederholt und intensiviert - in vertiefter Auseinandersetzung mit der Entscheidung BayVGH v. 21.02.2006, Az. 14 BV 02.02.1076, der hierzu ergangenen Beschwerdeentscheidung BVerwG v. 03.08.2006, Az. 2 B 22.06, und mit einer neueren Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.11.2012 (Az. Az. 2 C 44.11) - schriftsätzlich die Argumentation des Widerspruchsbescheides.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht haben zu §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 5 EZulV a.F. allerdings jedenfalls bis zum Jahr 2006 die gegenteilige Ansicht vertreten (BVerwG v. 03.08.2006, Az. 2 B 22.06; BayVGH v. 21.02.2006, Az. 14 BV 02.1076;… ebenso VG Ansbach v. 03.05.2006, Az. AN 11 K 06.00066, Rn. 21 bei juris).
Darüber hinaus weicht die Entscheidung - wenngleich in Interpretation der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung und unter Berücksichtigung der neuen Regelung des § 24 EZulV - von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH v. 21.02.2006, Az. 14 BV 02.1076) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG v. 03.08.2006, Az. 2 B 22.06) ab.
- VG Köln, 23.04.2015 - 15 K 2518/14
Voraussetzungen des Anspruchs eines Beamten auf Fortzahlung nachträglich geltend …
Letztinstanzlich habe das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 03.08.2006 -2 B 22.06 - bestätigt, dass bei einer Unterbrechung kein Weiterzahlungsanspruch der Schichtzulagen i. V. m. § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV a. F. bestehe, da die Schichtzulage nicht als feststehender Monatsbetrag nach § 20 Abs. 1 EZulV a. F. gezahlt werde, sondern von den monatlich tatsächlich geleisteten Stunden (§ 20 Abs. 5 EZulV a. F.) abhängig sei.Die von der Beklagten zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.08.2006 (2 B 22.06) könne keine Anwendung mehr finden, da das Bundesverwaltungsgericht mit der Entscheidung vom 27.10.2011 (2 C 73/10) seine Rechtsprechung geändert habe.
Das Bundesverwaltungsgericht habe auf diese Darlegungen in seinem Beschluss vom 03.08.2006 - 2 B 22.06 - zustimmend Bezug genommen.
Aufgrund der Eigenart dieser Schichtzulage ist das Bundesverwaltungsgericht, vgl. BVerwG, Beschluss vom 03.08.2006 - 2 B 22/06 - im Anschluss an den Beschluss des Bay. VGH vom 21.02.2006 - 14 BV 02.1076 -, beide veröffentlicht in Juris, davon ausgegangen, dass die Fortzahlungsregelung des § 19 Abs. 1 EZulV a. F. für Fälle des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. nicht gilt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 1291/15
Zahlung einer Schichtzulage eines Beamten hinsichtlich urlaubsbedingter und …
Dies habe das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - bestätigt.Noch mit seinem Beschluss vom 3. August 2008 - 2 B 22.06 - habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, § 20 Abs. 5 EZulV a. F. enthalte eine andere Bestimmung im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV a. F. Hätte das Gericht diese Rechtsauffassung aufgeben wollen, so hätte es diesen Beschluss in seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 erwähnt.
Vielmehr geht er davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 27. November 2011 von seiner im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - geäußerten Rechtsauffassung, eine Unterbrechung der die Zulage berechtigenden Tätigkeit nach § 20 Abs. 5 Satz 1 EZulV damaliger Fassung führe zu einem Verlust der Zulage, mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 der Sache nach abgerückt ist, ebenso Bay. VGH, Urteil vom 25. November 2015 - 14 BV 14.2128 -, juris, Rn. 19, ohne dies allerdings ausdrücklich kenntlich zu machen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 1292/15
Zahlung einer Schichtzulage hinsichtlich urlaubsbedingter und krankheitsbedingter …
Dies habe das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss des BVerwG vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - bestätigt.Noch mit seinem Beschluss vom 3. August 2008 - 2 B 22.06 - habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, § 20 Abs. 5 EZulV a. F. enthalte eine andere Bestimmung im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV a. F. Hätte das Gericht diese Rechtsauffassung aufgeben wollen, so hätte es diesen Beschluss in seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 erwähnt.
Vielmehr geht er davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 27. November 2011 von seiner im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - geäußerten Rechtsauffassung, eine Unterbrechung der die Zulage berechtigenden Tätigkeit nach § 20 Abs. 5 Satz 1 EZulV damaliger Fassung führe zu einem Verlust der Zulage, mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 der Sache nach abgerückt ist, ebenso Bay. VGH, Urteil vom 25. November 2015 - 14 BV 14.2128 -, juris, Rn. 19, ohne dies allerdings ausdrücklich kenntlich zu machen.
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 14 BV 14.2128
Berufung, Beamter, Schichtzulage, Unterbrechung, Weitergewährung, …
Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) und diese Entscheidung billigend das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) eine gegenteilige Ansicht mit der Begründung vertreten hätten, sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. ergebe sich, dass diese Zulage im Gegensatz zu den Zulagen nach § 20 Abs. 1 und 2 EZulV a. F. ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen zu bemessen sei, sei dies überholt.Das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt und festgehalten, dass sich die unterschiedliche Rechtsfolge einer Unterbrechung der Dienstleistung bei einer Zulage nach § 20 Abs. 1 EZulV a. F. und einer Zulage nach § 20 Abs. 5 EZulV a. F. schon daraus ergebe, dass erstere als feststehender Monatsbetrag gewährt werde und letztere in ihrer Höhe davon abhänge, wie viele Stunden der Beamte monatlich tatsächlich geleistet habe.
Der Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - (ZBR 2012, 255) ist zu entnehmen, dass es an seiner im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) geäußerten Rechtsauffassung, die Fortzahlung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV a. F. komme nur bei einer Zulage nach § 20 Abs. 1 EZulV a. F. in Betracht, nicht hingegen bei einer Zulage nach § 20 Abs. 5 EZulV a. F., nicht mehr festhält.
- VGH Bayern, 25.11.2015 - 14 BV 14.2129
Schichtdienst, Zulage, Deutsche Bahn AG, Erkrankung
Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 - (juris) und diese Entscheidung billigend das Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) eine gegenteilige Ansicht mit der Begründung vertreten hätten, sowohl aus dem Wortlaut als auch aus der Entstehungsgeschichte des § 20 Abs. 5 EZulV a. F. ergebe sich, dass diese Zulage im Gegensatz zu den Zulagen nach § 20 Abs. 1 und 2 EZulV a. F. ausschließlich nach tatsächlich erbrachten Leistungen zu bemessen sei, sei dies überholt.Das Bundesverwaltungsgericht habe im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt und festgehalten, dass sich die unterschiedliche Rechtsfolge einer Unterbrechung der Dienstleistung bei einer Zulage nach § 20 Abs. 1 EZulV a. F. und einer Zulage nach § 20 Abs. 5 EZulV a. F. schon daraus ergebe, dass erstere als feststehender Monatsbetrag gewährt werde und letztere in ihrer Höhe davon abhänge, wie viele Stunden der Beamte monatlich tatsächlich geleistet habe.
Der Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 2 C 73.10 - (ZBR 2012, 255) ist zu entnehmen, dass es an seiner im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - (juris) geäußerten Rechtsauffassung, die Fortzahlung nach § 19 Abs. 1 Satz 1 EZulV a. F. komme nur bei einer Zulage nach § 20 Abs. 1 EZulV a. F. in Betracht, nicht hingegen bei einer Zulage nach § 20 Abs. 5 EZulV a. F., nicht mehr festhält.
- VG Düsseldorf, 30.01.2015 - 13 K 570/14
Schichtzulage; Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit wegen Urlaub und …
So noch BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 -, juris, Rn. 1; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 -, juris, Rn. 16 ff.vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 14 BV 02.1076 -, juris, Rn. 16; bestätigt vom BVerwG, Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 -, juris, Rn. 1.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 590/15
Nachzahlung der Schichtzulage des Beamten im Amt eines Hauptlokomotivführers …
Dies habe das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - bestätigt.Vielmehr geht er davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seinem Urteil vom 27. November 2011 von seiner im Beschluss vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - geäußerten Rechtsauffassung, eine Unterbrechung der die Zulage berechtigenden Tätigkeit nach § 20 Abs. 5 Satz 1 EZulV damaliger Fassung führe zu einem Verlust der Zulage, mit seinem Urteil vom 27. Oktober 2011 der Sache nach abgerückt ist, ebenso Bay. VGH, Urteil vom 25. November 2015 - 14 BV 14.2128 -, juris, Rn. 19, ohne dies allerdings ausdrücklich kenntlich zu machen.
- BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 77.16
Zum Geltungsanspruch von § 19 Abs. 1 EZulV
So verhält es sich hier: Der von der Beschwerde angeführte Beschluss des Senats vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - mit seiner nicht weiter begründeten Aussage, dass eine Unterbrechung der zulageberechtigenden Tätigkeit zum Verlust der Zulage führe (…ebenda juris Rn. 1), ist durch das spätere Revisionsurteil vom 27. Oktober 2011 mit seinen grundsätzlichen Aussagen zur Bedeutung des § 19 Abs. 1 EZulV a.F. überholt (…vgl. auch den Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 2 B 9.11 - NVwZ-RR 2012, 245 Rn. 6). - BVerwG, 26.04.2017 - 2 B 15.16
Zulagengewährung in Fällen kurzzeitiger Unterbrechungen
Der von der Beschwerde bezeichnete Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 2006 - 2 B 22.06 - juris, von dem das Berufungsgericht abgewichen sei, ist jedenfalls durch die nachfolgende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt und deshalb nicht mehr maßstabsbildend. - BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 81.16
Nachzahlungsbegehren eines Beamten von Beträgen einer Schichtzulage; …
- BVerwG, 10.04.2017 - 2 B 14.16
Beantragung der Zahlung einer Erschwernisschichtzulage für ausgefallene (Nacht)- …
- BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 79.16
Nachzahlungsbegehren eines Beamten von Beträgen einer Schichtzulage; …
- BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 80.16
Nachzahlungsbegehren eines Beamten von Beträgen einer Schichtzulage; …
- BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 82.16
Gewährung einer Zulage während der Zeit einer Unterbrechung des den Anspruch auf …
- BVerwG, 29.06.2017 - 2 B 78.16
Nachzahlungsbegehren eines Beamten von Beträgen einer Schichtzulage; …
- OVG Sachsen, 10.06.2009 - 2 A 182/08
Zur Berechnung des Sachkosten- und Personalkostenzuschusses für Förderschulen für …
- VG Düsseldorf, 23.07.2015 - 13 K 2716/14
Zahlung einer Schichtzulage gegenüber einem Beamten bzgl. der urlaubs- und …
- OVG Sachsen, 15.12.2009 - 2 A 176/08
Schulfinanzierung; Klagerücknahme im Berufungsverfahren; Streitwert